Stand: Nov 2022, Version 1.3
Die Healthy Projects GmbH (im weiteren Arrivara) bietet mit der Internetseite healthyprojects.de eine Online-Plattform als ASP-Dienstleistung (Applikation-Software-Providing) an, mit welcher Patienten die Möglichkeit haben, an online Therapiesitzungen mit dem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten teilzunehmen.
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Voraussetzungen unter welchen ein Arzt bzw. Psychotherapeut sowie ein Patient (zusammen „Nutzer“) die Plattform verwenden können. Das Verhältnis zwischen Patienten und Arzt bzw. Psychotherapeut wird dadurch nicht tangiert.
Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Funktionen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Weder die Nutzung von Arrivara noch die Vereinbarung von online-Sitzungen ersetzen einen traditionellen Arztbesuch.
Für die medizinische und therapeutische Versorgung über das Internet gelten besondere berufsrechtliche Bestimmungen und Einschränkungen. Das Leistungsangebot ist daher auf die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten begrenzt.
Gegenstand ist die Nutzung der Plattform durch Ärzte bzw. Psychotherapeuten und Patienten (gemeinsam NUTZER). Die Nutzungseinräumung ist für den Nutzer höchstpersönlich und nicht übertragbar.
Ärzte bzw. Psychotherapeuten und Patienten können über die Plattform untereinander eine online-Sitzung vereinbaren und durchführen. Diese können als Einzelsitzungen oder Gruppensitzungen durchgeführt werden. Die online-Sitzungen finden über eine verschlüsselte Ende-zu-Ende-Verbindung unmittelbar zwischen den Nutzern statt.
Ärzte bzw. Psychotherapeuten haben auch die Möglichkeit, Termine für Interventionen zu vereinbaren. Die Videokonferenzsysteme werden von einem Drittanbieter bereitgestellt. Die Interventionsplattform darf nicht für Videosprechstunden genutzt werden.
Arrivara stellt dabei ausschließlich die Plattform zur Verfügung. Für die Inhalte der Kommunikation zwischen den Nutzern ist Arrivara nicht verantwortlich; Arrivara bietet auch keine medizinischen oder therapeutischen Leistungen an.
Arrivara kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Quartals ändern oder ergänzen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.
Soweit ein Patient mit einem Arzt bzw. Psychotherapeuten Kontakt aufnimmt und beide zustimmen, kommt ein gesonderter Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und Arzt bzw. Psychotherapeuten zustande.
Der Arzt bzw. Psychotherapeut hat den Patienten über die Nutzung der Videosprechstunde umfassend aufzuklären. Er holt die Einwilligung des Patienten ein für die Übersendung des Registrierungslinks bzw. des Gastzugangslinks durch Arrivara.
Der Arzt bzw. Psychotherapeut ist verpflichtet, die Einwilligung des Patienten in die Datenverarbeitung im Rahmen der Videosprechstunde nach Maßgabe von Art. 9 Abs. 2 DSGVO einzuholen. Er hat diese Erklärung für die Dauer von 3 Jahren nach Abschluss der Nutzung von Arrivara zu Nachweiszwecken aufzubewahren und Arrivara auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt nicht für Verarbeitungsprozesse, für die Arrivara eine eigene Einwilligung des Nutzers einholt.
Der Arzt bzw. Psychotherapeut hat die Patienten über die Datenverarbeitung nach Maßgabe von Art. 13, 14 DSGVO zu informieren.
Über die dabei entstehenden Kosten wird der Arzt bzw. Psychotherapeut den Patienten vor Beginn der Dienstleistung in angemessener Weise aufklären.
Arzt bzw. Psychotherapeut sind verpflichtet, in den eigenen Räumlichkeiten und IT-Systemen die erforderliche Sicherheit der Verarbeitung der Daten zu gewährleisten. Die Einhaltung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ist durch Eigenerklärung sicherzustellen.
Für die Nutzung der Plattform müssen sich Ärzte und Psychotherapeuten registrieren und hierzu sämtliche in der Anmeldemaske abgefragten Pflichtangaben wahrheitsgemäß und vollständig zu befüllen.
Der Vertrag über die Nutzung des ASP-Dienstes kommt zustande, wenn der Arzt bzw. Psychotherapeut sich vollständig registriert hat und nach Zusendung die Registrierungsbestätigung nebst diesen Nutzungsbedingungen durch Arrivara die Registrierung bestätigt.
Patienten können sich registrieren oder die Plattform über einen Zugangslink für Gäste nutzen, der ihnen vom Arzt bzw. Psychotherapeut bereitgestellt wird oder mit Einwilligung von Arrivara direkt.
Soweit der Nutzer ein Foto von sich auf Arrivara einstellt, stimmt er durch die Nutzung von Arrivara der Veröffentlichung in der Videosprechstunde zu.
Nutzern ist nicht gestattet, die Chatfunktion für den Austausch medizinischer Informationen zu nutzen. Aus der widerrechtlichen Nutzung der Chatfunktion für den Austausch medizinischer Daten erwächst keine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Die Nutzung der Plattform für Patienten unter 16 Jahren setzt die Einwilligung der Sorgeberechtigten voraus.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Leistungen von Arrivara. Arrivara ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Die jeweilige Nutzungseinräumung rechtfertigt innerhalb des Tarifes die Nutzung der jeweiligen Funktionalität.
Die Nutzung von Arrivara erfordert ein dem Stand der Technik entsprechendes Computersystem mit funktionsfähigem Internetzugang. Dieses System fungiert als Client für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Anwendung.
Der Aufbau der Verbindung zur Internetplattform sowie der Betrieb des notwendigen Client-Rechners zur Nutzung der Anwendungssoftware liegen im Verantwortungsbereich des Nutzers.
Arrivara räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Plattform über einen Internetzugang mit den jeweils aktuellen Versionen der Internet-Browser Chrome, Firefox und Opera zu nutzen. Andere Webbrowser werden nicht unterstützt; die Nutzung nicht empfohlener Webbrowser erfolgt auf eigenes Risiko.
Der eigene Plattformbereich ist gegen den Zugriff Unbefugter mit dem nach dem Stand der Technik angemessenen Sicherheitsvorkehrungen geschützt.
Sämtliche Daten des Nutzers werden durch eindeutige Zugriffsidentifikationsschlüssel gesichert. Arrivara hat keinen Zugriff auf den Schlüssel und mithin auf die Daten.
Sollte der Nutzer den Schlüssel verlieren, kann kein Zugriff auf die Daten erfolgen.
online-Sitzungen werden durch Arrivara weder aufgenommen noch gespeichert.
Für eine Speicherung der Videoaufnahmen durch den Arzt bzw. Psychotherapeuten ist die vorherige Einwilligung des Patienten erforderlich.
Eine Anleitung („Benutzerhandbuch“) wird online als FAQs zur Verfügung gestellt. Eine gesonderte schriftliche Dokumentation gehört nicht zum Leistungsumfang.
Arrivara behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlichen Vertragsverletzung diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht den Zugang zu sperren und ggf. den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Arrivara behält sich das Recht vor, wesentliche Leistungen der Plattform mit einer Ankündigungsfrist einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderquartals in zumutbarer Weise zu verändern, insbesondere zu erweitern, und Leistungen einzustellen, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen.
Für die ordnungsgemäße Registrierung auf der Plattform ist eine Nutzerkennung und Passwort erforderlich. Der Nutzer hat diese mit den üblichen Sicherheitsvorkehrungen geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Der Arzt bzw. Therapeut verpflichtet sich – solange das Vertragsverhältnis besteht bzw. noch Forderungen bestehen – Arrivara jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen.
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Inhalte, die ihm über die Plattform zugänglich gemacht werden, ausschließlich bestimmungsgemäß und nur für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen.
Der Arzt bzw. Psychotherapeut verpflichtet sich, mögliche Patientendaten mit Ende der Sitzung in Arrivara zu löschen und keine diesbezüglichen Informationen auf Arrivara zu belassen; Arrivara ist untauglich zu Dokumentationszwecken.
Der Arzt bzw. Psychotherapeut unterliegt der beruflichen Schweigepflicht gegenüber Dritten. In Ausnahmefällen, in denen nach Beurteilung der Psychotherapeut eine Gefährdung für den Patienten oder Drittpersonen angenommen werden muss (Suizid- oder Tötungsabsichten, Missbrauch von Kindern etc.), besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.
Jede bestimmungswidrige Nutzung, insbesondere die Vornahme strafrechtlich relevanter Handlungen durch die Nutzer ist untersagt. Verstöße dagegen begründen ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht für Arrivara.
Der Nutzer verpflichtet sich, keinerlei Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Plattform vorzunehmen und keine Einrichtungen, Software oder sonstige Daten zu verwenden, die zu der- artigen Veränderungen führen können. Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus, jegliche Versuche, Zu- griff auf Daten Dritter zu erlangen, zu unterlassen.
Der Nutzer verpflichtet sich, weder die Plattform Arrivara, noch die einzelnen Services zu extrahieren und/oder wiederverwenden. Dazu gehört insbesondere auch das Verbot der Nutzung von Mitschnitt- oder Datensammel- und Extraktionsprogrammen.
Der Nutzer stellt Arrivara von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer widerrechtlichen Nut- zung durch den Nutzer erhoben werden, und erstattet Arrivara sämtliche angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung und sonstige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit der- artigen Ansprüchen entstehen.
Der Nutzer verpflichtet sich, jegliche Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder den Betrieb der Platt- form beeinträchtigen könnten, unverzüglich Arrivara zu melden. Der Nutzer wird dabei in zumutbarem Rahmen alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen er- möglichen bzw. deren Beseitigung erleichtern.
Die Regelungen zum Datenschutz finden sich vollumfänglich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Arrivara und können auf Nachfrage jederzeit im pdf-Format bereitgestellt werden.
Die angebotenen Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
Die Vergütung ergibt sich aus dem gebuchten Tarif.
Arrivara behält sich das Recht vor, die Vergütung entsprechend eventuell eintretender Kostensteigerungen zu erhöhen. Arrivara wird dies dem Nutzer in Textform mitteilen. In einem solchen Fall kommt Paragraph 3, Ziffer 5 zur Anwendung.
Arrivara gewährleistet während der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses, dass die genutzte Plattform nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Zweck aufheben oder mindern. Eine nur geringfügige Minderung bleibt außer Betracht. Diese Verpflichtung gilt nicht für die Beta- Version und für Testzugänge.
Störungen wird Arrivara nach Möglichkeit innerhalb einer Frist von 24 Stunden beseitigen. Eine angemessene Verlängerung im Einzelfall bleibt vorbehalten. Wesentliche Fehler werden von Arrivara innerhalb an- gemessener Frist beseitigt. Kleinere Fehler, die zu keiner nennenswerten Funktionsbeeinträchtigung führen, werden durch Updates beseitigt, welche Arrivara innerhalb angemessener Zeiträume einspielt. Die vorstehenden Pflichten für Arrivara kommen nicht zum Tragen, wenn der Fehler oder die Störung auf Umstände zurückzuführen sind, auf die Arrivara keinen Einfluss hat. Dazu zählen insbesondere nicht von Arrivara stammende Hardware- oder Softwarebestandteile.
Arrivara ist aufgrund der Bestimmungen des Telemediengesetzes und des Medienstaatsvertrag berechtigt, bei Verstößen gegen Vorschriften dieser Gesetze Inhalte bis zur Behebung der Rechtsverletzung zu sperren.
Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht. Das Kündigungsrecht des Nutzers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauches als fehlgeschlagen anzusehen ist.
Arrivara wird regelmäßig Wartungsleistungen ausführen und sich bemühen, dies außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten zu tun. Dauert die Unterbrechung für die Wartungsarbeiten länger als 24 Stunden, ist der Nutzer zur anteiligen Minderung des monatlichen Tarifs berechtigt.
Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet Arrivara nicht – egal aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Arrivara, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von Arrivara der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, max. auf die Jahresmiete oder € 5.000,00, es gilt der jeweils höhere Wert. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet Arrivara nicht.
Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die auf Nichtbeachtung der Dokumentation bzw. technischen Anforderungen, Eingriff in den Quellcode oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Nutzers gegen Virenbefall etc. beruhen.
Die Vertragslaufzeit wird mit der jeweiligen Registrierung vereinbart.
Soweit Arrivara das Angebot oder die vertraglichen Bedingungen inkl. dieser AGB wesentlich verändert, steht dem Nutzer – bzw. Arrivara bei fehlender Zustimmung – ein Kündigungsrecht mit Wirkung zum Eintritt der Änderung zu.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht neben den in diesem Vertrag gesondert genannten Gründen aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt, wenn eine Partei in Insolvenz gerät; der Nutzer das Nutzungsentgelt grundlos für mehr als 2 Monate nicht gezahlt hat; trotz Abmahnung wesentliche Verpflichtungen des Vertrages nicht eingehalten wurden; Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zur Plattform gesperrt.
Die Parteien sind sich einig, dass – unabhängig von der Rechtslage – die Plattform, die Oberfläche, Logos, Bilder und Farbgebung dem Urheberrecht unterstellt wird und dieses bei Arrivara liegt.
Arrivara gewährt dem Nutzer im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart ein einfaches, nicht übertragbares und regional beschränktes Nutzungsrecht [§ 31 Absatz 2 UrhG].
Soweit der Nutzer auch von Dritten über die Arrivara bereitgestellte Streamingdateien nutzt, erkennt der Nutzer die Rechte des jeweiligen Urhebers uneingeschränkt an und wird alles – insbesondere jegliche Art der Vervielfältigung (Speicherung, Aufzeichnung etc.) unterlassen.
Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das Konto IBAN DE66 4306 0967 4059 0658 01, BLZ BIC GENODEM1GLS von Arrivara zu leisten.
Arrivara ist berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen den Zugang ohne weitere Ankündigung zu sperren. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt davon unberührt.
Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber Arrivara aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Nutzer nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§ 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.
Soweit der Nutzer gegen wesentliche vertragliche Pflichten (z.B. Schutz des Passwortes etc.) schuldhaft verstößt, zahlt der Nutzer an Arrivara einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des 3-fachen Jahrestarifes. Daneben ist die Geltendmachung eines höheren Schadens bzw. der Nachweis eines geringeren Schadens dadurch nicht ausgeschlossen; eine Anrechnung auf den pauschalierten Schadensersatz erfolgt nicht.
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu diesen Nutzungsbedingungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:
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